E-CHECK NACH DGUV VORSCHRIFT 3: GEPRÜFTE SICHERHEIT

Wir prüfen ortsveränderliche und ortsfeste Geräte und Anlagen gemäß den Sicherheitsvorschriften nach DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaft.

Der E-Check ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte – in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden.

Die Prüfungen werden von uns mit der neuesten Messtechnik durchgeführt. Die Kennzeichnung und Identifikation von Betriebsmitteln erfolgt durch Barcodeleser und Barcodeetiketten. Die Verwaltung von Terminen, eine automatische Protokollierung sowie eine automatische Erstellung von Terminlisten gehören zu unseren selbstverständlichen Dienstleistungen.

Der E-Check für  Gewerbe und Industrie

Die Wirtschaft unter Strom:

Die Elektrotechnik ist im Gewerbe heute nicht mehr wegzudenken. Ob Kopierer, Computer, Maschinen, Antriebe oder Lüftungstechnik, überall sind elektronische Helfer am Werk. Wenn diese ausfallen, ist oft der gesamte Ablauf im Betrieb gestört – und das kann teuer werden!

Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Angestellten und Kollegen. Daher sollte deren Sicherheit oberste Priorität genießen.

Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben. Bei Gewerbetreibenden gilt eine Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.

Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, hängen die Leistungen der Versicherungsgesellschaften in der Regel von folgenden Fragen ab:

Ist die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft?
Ist die Prüfung regelmäßig erfolgt?

Jedes Unternehmen ist gem. BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) dazu verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen nach den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702, 0100-600 und 0105-100 regelmäßig wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfung von Arbeitsmitteln regelt die Betriebssicherheitsverordnung. § 2 Abs. 1 BetrSichV definiert ein Arbeitsmittel als Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen und umfasst ausdrücklich alle Einrichtungen, die Ihre Beschäftigten für die Ausführung ihrer Arbeit benutzen. Ohne Elektroprüfung kein Versicherungsschutz für Unternehmen!

Die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel gem. § 10 BetrSichV dürfen nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden. Welche Voraussetzungen an die Befähigung geknüpft sind und wie Sie die Befähigung erlangen können, erfahren Sie auch über unsere Akademie.

Mangelnde Fortbildung kann zum Verlust des Qualifikationsstatus als Elektrofachkraft führen!

Das neue EEG 2014 bringt einschneidende Änderungen für ab dem 01.08.2014 neu installierte PV-Anlagen mit sich und wird bisherige Geschäfts- und Investitionsmodelle beeinflussen.
siehe: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform,did=617412.html

Der E-Check für  Mieter und Eigentümer

Schutz für die ganze Familie:

Für Mieter und Eigentümer von Häusern und Wohnungen ist der E-Check eine sichere Entscheidung. Er gibt die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Außerdem schützt er im Regelfall gegen eventuelle Schadensersatzansprüche der Versicherer.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Vermieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften.

Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.

Ortsveränderliche Geräte im Regelfall jedes Jahr bzw. alle zwei Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Reihe von speziellen Regelungen für besonders beanspruchte Geräte vor allem im gewerblichen Bereich.

Ortsfeste Anlagen sollten im gewerblichen und privaten Bereich alle 4 Jahre einer Prüfung – dem E-Check unterzogen werden. Die Messung und der Nachweiss mittels Dokumentation schützt Sie vor Regressforderungen im Schadensfall aber was noch viel wichtiger ist, sie beugt Unfällen vor und erhält Ihre und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir messen und dokumentieren zu einem pauschalen Betrag pro Gerät.